Organspende
Entscheidungshilfe „Organspende nach dem Tod“
Die Gesundheitswissenschaften der Universität Hamburg haben in Kooperation mit dem AOK-Bundesverband die Entscheidungshilfe „Organspende nach dem Tod“ entwickelt und pilotiert. Die Entscheidungshilfe richtet sich an alle BürgerInnen. Die Krankenkassen (gesetzlich und privat) sind verpflichtet, die BürgerInnen alle zwei Jahre zu informieren und zur Abgabe einer Entscheidung in Form eines Organspendeausweises zu bestärken.
Entscheidungshilfe: „Organspende nach dem Tod “
(Stand: Januar 2013, wird derzeit überarbeitet)