Organspende
AOK-Online-Portal - Entscheidungshilfe „Organspende nach dem Tod"
Das Transplantationsgesetz (TPG) regelt seit 1997 in der Bundesrepublik Deutschland die Zulässigkeit von Organspenden, sowohl beim Lebenden als auch beim Verstorbenen. Derzeit gilt die erweiterte Zustimmungslösung, d.h., ohne Zustimmung des Spenders oder der nächsten Familienangehörigen (im Falle des sogenannten Hirntodes) ist eine Organentnahme nicht zulässig. Mit der Novellierung des TPG 2012, wurde die sog. „Entscheidungslösung“ eingeführt. Die Krankenkassen (gesetzlich und privat) sind verpflichtet, die BürgerInnen alle zwei Jahre zu informieren und zur Abgabe einer Entscheidung in Form eines Organspendeausweises zu bestärken.
Ziel dieses Projektes ist die Bereitstellung eines Experten basierten Informationsangebotes im Internet, das den Menschen bei der Entscheidungsfindung „für oder gegen eine Organspende nach Feststellung des Todes“ unterstützt.
Beschreibung: 2011 / 2012 erfolgte durch die Arbeitsgruppe Gesundheitswissenschaften der Universität Hamburg in Kooperation mit dem AOK-Bundesverband die Entwicklung und Pilotierung einer Entscheidungshilfe , dabei wurden internationale Qualitätsstandards berücksichtigt. Hierzu zählte neben der Exploration von Bedarf und Kontext, die Prototypenentwicklung unter Einbeziehung von Betroffenen. Es folgten Machbarkeits- und Pilotstudien. Nach erfolgreicher Entwicklung und Bereitstellung des Informationsangebots auf den Internetseiten des AOK-Bundesverbandes wurde ein ggf. weiterer Informationsbedarf über einen Survey mit InformationsnutzerInnen systematisch erhoben. Fehlende Informationen wurden ergänzt.
Am 30. März 2015 brachte das Bundesministerium für Gesundheit die 4. Fortschreibung des Transplantationsgesetzes (TPG) mit einer neuen Richtlinie "zur Feststellung des Todes" heraus. Auch der Deutsche Ethikrat positionierte sich im Februar 2015 in einer Stellungnahme neu zu dem Thema „Hirntod und Entscheidung zur Organspende“. Anlässlich dieser Neuerungen erfolgte eine Überprüfung und ggf. Anpassung der Inhalte der Entscheidungshilfe einschließlich der aktuellen Evidenz zu den Erfolgsaussichten von Organtransplantationen.
Projektleitung: Dr. phil Matthias Lenz (2011/2012), Dr. med. Tanja Richter (2017)
Projektzeitraum: 1. 12. 2011 - 30. 9. 2012 und 16.01.2017 – 15.02.2017
Förderung: AOK-Bundesverband
Publikationen:
Richter T, Buhse S, Kupfer R, Gerlach A, Mühlhauser I, Lenz M (2013): Entwicklung einer Entscheidungshilfe "Organspende nach dem Tod" - im Spannungsfeld zwischen Evidenz, Ungewissheit, Ängsten und ethisch-moralischen Wertvorstellungen. Z Evid Fortbild Qual Gesundhwes 107: 622-31
Ansprechpartnerin:
Tanja.Richter@uni-hamburg.de(tanja.richter"AT"uni-hamburg.de)
Tel: +49 40 42838 3729